In Österreich gibt es keine klar definierte Anordnung, welche Schuhe beim Autofahren erlaubt ist. Eine derartige Regelung gibt es auch in den meisten europäischen Ländern nicht. Ebenfalls verbietet die StVO nicht das Fahren mit High Heels, Flip-Flops oder Skischuhen. Doch der § 58 StVO besagt, dass ein Fahrzeug nur gelenkt werden darf, wenn man sich in einer entsprechenden körperlichen und psychischen Verfassung befindet. Darüber hinaus muss der Autofahrer imstande sein, die Rechtsvorschriften zu befolgen. Daher sollte man die Schuhe auswählen, die garantieren, dass man den Pkw vollständig unter Kontrolle hat.
Sollte man bei einer Kollision involviert sein, so kann dem Lenker ohne entsprechendes Schuhwerk ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden. Daher ist es möglich, dem Fahrer zu mindestens ein Mitverschulden anzulasten. Es kann auch zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen, wenn der andere Verkehrsteilnehmer verletzt worden ist.
In den meisten Fällen führt nicht nur ein Fehler zu einem Verkehrsunfall. Doch es ist entscheidend, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt. Wenn der Lenker barfuß mit dem Auto fährt, so kann dies schnell als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Demnach hat der Fahrer nicht sorgfältig genug darauf geachtet, dass die Pflichten als Verkehrsteilnehmer erfüllt wurden. Demzufolge bemessen auch die Versicherungen, inwieweit sie für den entstandenen Schaden aufkommen.
Ebenfalls können Versicherungen ein fahrlässiges Handeln vorwerfen. Daher kann sich bei einer Vollkaskoversicherung die Schadensersatzzahlung minimieren. Zudem ist es möglich, dass bei einer Haftpflichtversicherung der verschuldete Betrag wieder eingefordert wird.
Nach dem Praxistest des ÖAMTC sind Sportschuhe die beste Wahl, um ein sicheres Fahren zu garantieren. Sportschuhe ermöglichen eine kraftvolle oder eine sensible Pedalsteuerung am besten. Eine Notbremsung ist beim barfuß Autofahren kaum möglich, da der erforderliche Druck nicht schnell genug umgesetzt werden kann. Außerdem ist die Gefahr des Abrutschens sehr hoch, sodass eine vollständige Kontrolle nicht mehr möglich ist. Das Tragen von Flip-Flops führt zu dem gleichen ungenügenden Ergebnis. Des Weiteren schnitten High Heels bei den Tests schlecht ab. Eine dosierte und safte Zielbremsung war kaum möglich. Der Pedalwiderstand war durch die hohen Absätze nicht spürbar.
Das passende Schuhwerk ist von großer Bedeutung, um ein sicheres Fahren zu gewährleisten. Somit ist das barfuß Autofahren nicht verboten, doch kann es einige Folgen mit sich ziehen. Nach der StVO ist es unerlässlich, das Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle zu haben. Dazu gehören auch die entsprechende Kleidung und Schuhwerk. Sollte der Lenker in einem Unfall verwickelt sein, der mit geeigneten Schuhen hätte verhindert werden können, so drohen dem Fahrer strafrechtliche Konsequenzen. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung nicht die volle Haftung. Für eine genaue und umfassende Rechtsberatung steht beispielsweise der ÖAMTC zur Verfügung.
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