Auto-Tuning in Österreich: Was ist erlaubt und was nicht?

Breite Felgen, Tieferlegung oder Chip-Tuning – Nicht alle Änderungen am Fahrzeug sind ohne Genehmigung erlaubt. Im schlimmsten Fall drohen saftige Geldstrafen oder Kennzeichenabnahme.

Welche Änderungen müssen genehmigt werden?

Änderungen am Fahrzeug, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, müssen der Prüfstelle angezeigt und im Genehmigungsdokument eingetragen werden. Dazu zählen bspw. folgende Änderungen:

Welche Dokumente benötige ich für eine Genehmigung?

Welche Unterlagen Sie für die Genehmigung benötigen hängt davon ab, welche Änderungen Sie vornehmen möchten. In der Regel genügt die Vorlage des beim Kauf erhaltenen Hersteller-Gutachtens. Bei aufwändigeren Änderungen (mehrere Komponenten müssen zusammenwirken) kann auch ein Gutachten eines Ziviltechnikers notwendig sein. Anlässlich der Vorführung des Wagens müssen Sie zudem den Typenschein, die Einbaubestätigung und eventuell eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers mitbringen.

Welche Behörde ist für die Genehmigung zuständig?  

Zuständig für die Genehmigung einer Änderung an Ihrem Fahrzeug ist die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung jenes Bundeslandes, in dem Sie wohnen (bzw. Ihren Wohnsitz haben). Der Behörde muss das Fahrzeug vorgeführt werden und sie nimmt auch die Eintragung in das Genehmigungsdokument vor. Nehmen Sie mit der Behörde Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für die Vorführung.

Was kostet eine Genehmigung?

Für jede Änderung fallen bei der Behörde Kosten in Höhe von ca EUR 26 sowie für die Eintragung in das Genehmigungsdokument von EUR 14,30 an.

Welche Strafen drohen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug tunen, ohne dies der zuständigen Behörde anzuzeigen und die Änderungen genehmigen zu lassen, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu EUR 5.000. Wenn Sie im Straßenverkehr durch die Polizei aufgehalten werden, kann diese bei Gefahr im Verzug auch die Kennzeichen abnehmen.

Tuning & Verkehrsunfall

Stellt sich bei einem Verkehrsunfall heraus, dass nicht genehmigte Tuning-Maßnahmen für den Unfall ursächlich waren, kann die Versicherung die Leistung verweigern bzw. sich die Kosten wieder beim Versicherungsnehmer zurückholen.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

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