Auslandsadoption – Wann ist sie in Österreich möglich?

Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren und fragen sich, wie ein solches Verfahren abläuft und welche Voraussetzungen vorliegen müssen? Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Auslandsadoption in Österreich.

In Österreich kann nicht nur ein Antrag auf Inlandsadoption gestellt werden, sondern auch für eine Auslandsadoption. Bei der Adoption von ausländischen Kindern können je nach Herkunftsland unterschiedliche Bedingungen gelten. So kann vorgeschrieben sein, dass die Kinder erst dann ausreisen dürfen, wenn das Adoptionsverfahren im Ausland abgeschlossen ist. In anderen Ländern können die Wahleltern mit einem speziellen Übergabebeschluss ausreisen, wenn die Adoption in Österreich vollzogen werden soll.

Zuständige Behörden

Wie auch bei Inlandsadoptionen ist die Kinder- und Jugendhilfe der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften bzw. das Magistrat in Wien erste Anlaufstelle. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen und werden über den Ablauf der Adoption beraten. Die Kinder- und Jugendhilfe tritt auch mit den Behörden des jeweiligen Staates des Kindes in Kontakt, wenn Sie einen Adoptionsantrag stellen.

Immobilienrecht
Immobilienkaufvertrag prüfen
Lassen Sie Ihren Immobilienkaufvertrag vom spezialisierten Anwalt überprüfen.
ab 250 EUR inkl. USt.

Voraussetzungen

Hinsichtlich der Voraussetzungen werden zwischen Inlands- und Auslandsadoptionen keine Unterschiede gemacht. Bei Auslandsadoptionen müssen die Wahleltern dieselben Voraussetzungen erfüllen wie bei einer Inlandsadoption: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und die aufnehmenden Personen dürfen nicht jünger als das adoptierte Kind sein. Eine Altersgrenze für die Adoptiveltern gibt es nicht. Zudem müssen Vorbereitungsseminare besucht werden.

Kosten

Neben den allgemeinen Kosten wie Gerichtsgebühren und für die Vorbereitungsseminare, muss bei Auslandsadoptionen mit zusätzlichen Aufwendungen gerechnet werden: Kosten für beglaubigte Übersetzungen, Reisekosten und Kosten für die Adoption im Ausland. In manchen Ländern ist es notwendig, dass sich die Adoptiveltern vor der Adoption eine gewisse Zeit in dem Land aufhalten müssen, bevor eine Bewilligung erfolgt. Dies kann eine enorme Steigerung der Kosten bedeuten. Informieren Sie sich daher bei der Kinder- und Jugendhilfe über die jeweiligen Bedingungen im Herkunftsland.

Staatsbürgerschaft des Kindes

Durch die Adoption ändert sich an der Staatsbürgerschaft des Kindes zunächst nichts. Minderjährige Kinder, die von österreichischen Staatsbürgern adoptiert werden, haben jedoch ein Recht auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Vor der Einreise muss bei der jeweiligen Botschaft bzw. Vertretungsbehörde ein Visum beantragt werden.

Rechtsanwalt für Familienrecht

Sie haben eine familienrechtliche Frage und suchen einen spezialisierten Anwalt? Bei meinanwalt.at finden Sie eine große Auswahl an kompetenten Rechtsanwälten für Familienrecht in Ihrer Nähe. Informieren Sie sich über Bewertungen und Erfahrungen anderer Nutzer.

 

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Share on Social Media

auf Facebook teilen auf Twitter teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen

Aktuelle Artikel

Nach oben