In Österreich kann nicht nur ein Antrag auf Inlandsadoption gestellt werden, sondern auch für eine Auslandsadoption. Bei der Adoption von ausländischen Kindern können je nach Herkunftsland unterschiedliche Bedingungen gelten. So kann vorgeschrieben sein, dass die Kinder erst dann ausreisen dürfen, wenn das Adoptionsverfahren im Ausland abgeschlossen ist. In anderen Ländern können die Wahleltern mit einem speziellen Übergabebeschluss ausreisen, wenn die Adoption in Österreich vollzogen werden soll.
Wie auch bei Inlandsadoptionen ist die Kinder- und Jugendhilfe der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften bzw. das Magistrat in Wien erste Anlaufstelle. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen und werden über den Ablauf der Adoption beraten. Die Kinder- und Jugendhilfe tritt auch mit den Behörden des jeweiligen Staates des Kindes in Kontakt, wenn Sie einen Adoptionsantrag stellen.
Hinsichtlich der Voraussetzungen werden zwischen Inlands- und Auslandsadoptionen keine Unterschiede gemacht. Bei Auslandsadoptionen müssen die Wahleltern dieselben Voraussetzungen erfüllen wie bei einer Inlandsadoption: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und die aufnehmenden Personen dürfen nicht jünger als das adoptierte Kind sein. Eine Altersgrenze für die Adoptiveltern gibt es nicht. Zudem müssen Vorbereitungsseminare besucht werden.
Neben den allgemeinen Kosten wie Gerichtsgebühren und für die Vorbereitungsseminare, muss bei Auslandsadoptionen mit zusätzlichen Aufwendungen gerechnet werden: Kosten für beglaubigte Übersetzungen, Reisekosten und Kosten für die Adoption im Ausland. In manchen Ländern ist es notwendig, dass sich die Adoptiveltern vor der Adoption eine gewisse Zeit in dem Land aufhalten müssen, bevor eine Bewilligung erfolgt. Dies kann eine enorme Steigerung der Kosten bedeuten. Informieren Sie sich daher bei der Kinder- und Jugendhilfe über die jeweiligen Bedingungen im Herkunftsland.
Durch die Adoption ändert sich an der Staatsbürgerschaft des Kindes zunächst nichts. Minderjährige Kinder, die von österreichischen Staatsbürgern adoptiert werden, haben jedoch ein Recht auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Vor der Einreise muss bei der jeweiligen Botschaft bzw. Vertretungsbehörde ein Visum beantragt werden.
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