Arbeitsverhältnis auf Probe – Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Eine Probezeit kann durchaus sinnvoll sein: der Arbeitgeber kann testen, ob der Bewerber für die Tätigkeit geeignet ist und der Arbeitnehmer kann herausfinden, ob die Arbeit seinen Erwartungen entspricht. In der Probezeit können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen den Arbeitsvertrag auflösen.

Gibt es immer eine Probezeit?

Nein. Nicht bei jedem Dienstverhältnis steht automatisch zu Beginn ein Probemonat. Die Probezeit muss von Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Wichtig ist, dass die Probezeit vor Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann sie nicht vereinbart werden. Die Probezeit muss nicht schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten sein, sondern kann auch nur mündlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich jedoch, im Arbeitsvertrag darauf bezugzunehmen - auch dann, wenn kein Probemonat vereinbart wurde. Manche Kollektivverträge sehen einen Probemonat vor, sodass dieser nicht extra vereinbart werden muss.

Wie lange kann eine Probezeit vereinbart werden?

Die Probezeit darf längstens für 1 Monat vereinbart werden. In manchen Kollektiverträgen sind kürzere Fristen vorgesehen – die durch den Arbeitsvertrag aber wieder verlängert werden können. Bei Lehrlingen gilt eine 3-monatige Probezeit.

Beendigung in der Probezeit

Das Dienstverhältnis endet mit Zugang der Auflösungserklärung. Diese Erklärung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Wichtig ist, dass die Erklärung spätestens am letzten Tag der Probezeit dem Vertragspartner zukommt. Erfolgt die Auflösungserklärung zu spät, muss die jeweilige vereinbarte bzw. gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

Anspruch auf Lohn bei Auflösung in der Probezeit?

Auch wenn ein Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit aufgelöst wird, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vereinbarten Lohn und zwar bis zum Zeitpunkt der Beendigung. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber das Dienstverhältnis aufgelöst haben.

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