Anmeldung einer Marke in Österreich – Voraussetzungen & Kosten

Eine Markenanmeldung schützt Firmenamen, Logos etc. davor, von anderen verwendet zu werden. Eine Marke kann Österreichweit, in der EU oder annähernd weltweit geschützt werden. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

08.06.2015 | Markenrecht Seite drucken

Was ist eine Marke?

Die Eintragung eines Zeichens als Marke dient der Unterscheidung von Unternehmenswaren oder -dienstleistungen vom Angebot anderen Unternehmen. Das kann beispielsweise ein Name, ein Logo oder ein Schriftzug sein. Der Konsument soll dadurch erkennen können, woher das betreffende Produkt stammt. Eine Marke erfüllt daher sowohl eine Identifikations- als auch eine Differenzierungsfunktion, welche das Wahlverhalten der Kunden prägen kann. Neben diesen Einzel- oder Individualmarken gibt es noch Verbands- oder Kollektivmarken für Verbände oder Vereinigungen sowie Gewährleistungsmarken, die eine kontrollierte Qualität anzeigen.

Als Marke können Sie alle Zeichen patentieren lassen, die sich graphisch darstellen lassen: Wörter inkl. Personennamen, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch die Form oder Gestaltung einer Ware. Wichtig ist dabei vor allem, dass sie keiner bereits vorhandenen Marke gleicht. Außerdem darf sie nicht nur beschreibende Angaben wie beispielsweise eine Ortsangabe oder gar täuschende Angaben enthalten.

Möchten Sie Ihren Namen schützen lassen, hat das mehrere Vorteile. Die Marke gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, das durch die Marke geschützte Zeichen zu verwenden und anderen Unternehmen die Benutzung desselben oder eines ähnlichen Zeichens (bei Verwechslungsgefahr) im geschäftlichen Verkehr zu untersagen. Darüber hinaus kann die Marke durch eine Eintragung in das öffentliche Markenregister leichter gefunden werden und Markeneingriffe können abgewendet werden.

In der Regel werden folgende Marken-Formen unterschieden:

Marke anmelden Österreich

Damit Sie beispielsweise Ihr Logo schützen können, bedarf es einer Eintragung in das vom österreichischen Patentamt geführte Markenregister. Der Registrierungsvorgang kann sowohl in Papierform als auch online vorgenommen werden.

Soll die Marke per Papier beantragt werden, so stellt das österreichische Patentamt dieses Formular für eine nationale Marke zur Verfügung. Dies ist ausgefüllt per Post zu versenden oder kann im Kundencenter abgegeben werden. Eine Einsendung per E-Mail ist dagegen nicht möglich. Folgende Angaben müssen getätigt werden, um eine Marke eintragen zu lassen:

Wollen Sie Ihre Marke online anmelden, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Fast-Track-Marke und der Standard-Online-Anmeldung. Diese Art der Antragsstellung reduziert die Anmeldekosten um 20 Euro. Wählt man die Standard-Online-Anmeldung, stehen einem alle oben genannten Markenarten offen. Hier kann man außerdem gleich überprüfen, ob die Marke nicht in vorhandene Rechte eingreift. Die Bearbeitungsdauer für die Online-Anmeldung beläuft sich auf etwa zwei bis drei Monate. Steht man unter Zeitdruck, wählt man also am besten die Fast-Track-Marke, da diese bereits nach ca. zehn Tagen registriert werden kann. Zu beachten ist hier, dass es sich um eine Wort-, Wortbild-, oder Bildmarke handeln muss, dass keine Ähnlichkeitsprüfung durchgeführt wird und die Zahlung mittels Kreditkarte oder Telebanking getätigt werden muss. Zudem ist diese Variante nicht für die Anmeldung von Verbands- oder Gewährleistungsmarken möglich.

Brauche ich für eine Markenanmeldung einen Rechtsanwalt?

Für die Anmeldung einer Marke besteht in Österreich keine Pflicht, diese durch einen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen.

Gerade in der Gründungsphase von Unternehmen empfiehlt es sich jedoch, einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Wird der falsche Markenname oder das falsche Logo gewählt, können junge Unternehmen mit markenrechtlichen Streitigkeiten etablierter Unternehmen konfrontiert werden. Im schlimmsten Fall muss ein neuer Firmenname gewählt werden.

Ein Rechtsanwalt kann bereits im Vorfeld die Eintragungsfähigkeit einer Marke prüfen und Kollisionen mit bestehenden Markenrechten vermeiden. Wollen Sie ihren Namen schützen lassen, empfiehlt sich daher immer eine Rechtsberatung.

Welche Zeichen können nicht als Marke angemeldet werden?

Nicht alle Unternehmenszeichen können als Marke angemeldet werden. Das Markenschutzgesetz kennt in § 4 eine Reihe von Ausnahmen, die eine Eintragung ausschließen, beispielsweise weil die Zeichen keine Unterscheidungskraft aufweisen, es sich um Angaben allgemeiner Art handelt, den branchentypischen Bezeichnungen entsprechen oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Wie hoch sind die Kosten einer Markenanmeldung?

Das Anmelden einer Einzelmarke in Österreich kostet bei einer Papier-Anmeldung EUR 300 und bei einer Online-Anmeldung EUR 280 (Stand 23.02.2021). Weitere Kosten (etwa jährliche Gebühren oder ähnliches) fallen nicht an. Allerdings können bei der Registrierung beispielsweise eine Recherchegebühr oder Kosten für einen beglaubigten Auszug aus dem Register anfallen, wenn dies gewünscht ist.

Wie lange ist eine Marke geschützt?

Der Markenschutz gilt in Österreich für 10 Jahre ab dem Tag der Eintragung im Markenregister und kann nach Ablauf des Zeitraums um weitere 10 Jahre verlängert werden. Bei Verlängerung des Markenschutzes ist eine Erneuerungsgebühr abzuführen. Diese Gebühr kann man frühestens ein Jahr vor und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit bezahlen. Zahlt man nach dem Fälligkeitsdatum, sind 20% zusätzlich zu entrichten. Die Höhe der Gebühr ist davon abhängig, ob die Marke vor dem 1.9.2018 registriert wurde oder danach, da sich mit diesem Datum die Berechnungsweise geändert hat. Die jeweilige Gebühr kann auf der Website des Österreichischen Patentamtes unter Gebühren nachgelesen werden.

Wie kann ich mich gegen Markenverletzungen wehren?

Zivilrechtlich

Bei Verletzung Ihrer Marke durch andere Unternehmen können Sie gegen diese zivilgerichtlich vorgehen. In Frage kommt eine Klage auf Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung. Weiters kann auch bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Anspruch auf Schandersatz gegeben sein.

Strafrechtlich

Verletzungen von Markenrechten können auch strafrechtlich verfolgt werden. Wer bspw. eine gewerbsmäßige Markenverletzung begangen hat, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft. Es handelt sich in diesem Fall um ein Privatanklagedelikt, sodass eine Strafverfolgung nur über Verlangen des Markenverletzten erfolgt: der Markeninhaber selbst muss daher eine Anklage beim zuständigen Strafgericht erheben.

Unionsmarke

Die Registrierung einer Marke beim österreichischen Patentamt beschränkt den Schutz Ihrer Marke auf Österreich. Wenn Ihnen dies nicht ausreicht, können Sie den Schutz Ihrer Unternehmenskennzeichen durch Registrierung einer Unionsmarke auf die gesamte EU ausweiten.

Für die Eintragung einer Unionsmarke ist das Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Wie in Österreich können inzwischen auch beim EUIPO Markenanmeldungen über das Internet vorgenommen werden. Auch diese sind für zehn Jahre lang gültig. Die Kosten für die Online-Anmeldung betragen EUR 850; bei Anmeldung in Papierform sind EUR 1.000 zu bezahlen.

Internationale Marke

Um einen Möglichst breiten Markenschutz zu erreichen, empfiehlt es sich, eine internationale Marke anzumelden. Eine internationale Marke ermöglicht es, mit einem einzigen Antrag markenrechtlicher Schutz für mehr als 100 Länder zu erreichen. Die Anmeldung einer internationalen Marke schützt nicht weltweit, sondern nur in den Vertragsstaaten des Madrider Markenabkommens (MMA) (Liste der Vertragsstaaten). Zuständig für die Registrierung und Verwaltung der internationalen Marken ist das Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO).

Der Vorteil der Anmeldung einer internationalen Marke besteht darin, dass der Inhaber mit einer Anmeldung dieselben Schutzrechte genießt, wie wenn er die Marke in jedem einzelnen Vertragsstaat angemeldet hätte. Voraussetzung ist allerdings eine nationale oder europäische Basismarke.

Die Schutzdauer beträgt wie bei der österreichischen Marke 10 Jahre und kann jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden. Eine anwaltliche Vertretung bei der Anmeldung ist nicht notwendig.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen rund um das Thema Markenanmeldung finden Sie auch auf der Website des österreichischen Patentamts.

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

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