Altersteilzeit: Wann kann sie in Anspruch genommen werden?

Mit Altersteilzeit können Sie in Österreich Ihre bisherige Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren, erhalten aber 75% des bisherigen Einkommens. Warum Altersteilzeit sinnvoll sein kann und was das für Ihre Sozialversicherungsbeiträge und Abfertigungsansprüche bedeutet, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was ist Altersteilzeit?

Unter Altersteilzeit versteht man die Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, ihre bisherige Arbeitszeit zu verringern und dafür einen Lohnausgleich zu erhalten, der dem Arbeitgeber im Ausmaß der Hälfte der Arbeitszeitreduktion vom AMS ersetzt wird. Verringert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit um 50%, erhält er daher dennoch 75% seines bisherigen Gehalts. Zudem werden vom AMS die über das tatsächliche Arbeitszeitausmaß hinausgehenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung übernommen.

Wie funktioniert Altersteilzeit?

Altersteilzeit muss zwischen dem Arbeitsgeber und Arbeitnehmer schriftlich vereinbart werden. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Kranken-, Arbeitslosen und Pensionsversicherung

Durch die Altersteilzeit verringern sich Ihre Beiträge zur Sozialversicherung nicht. Die Sozialversicherungsbeiträge wie Kranken- und Pensionsversicherung werden in der bisherigen Höhe vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Allerdings werden auch diese Beträge teilweise vom AMS übernommen.

Kündigungsschutz in der Altersteilzeit?

Nein. Sie können auch während der Altersteilzeit gekündigt werden. Ein Kündigungsschutz besteht daher nicht. Wurden Sie aber gekündigt, weil Sie Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollten oder tatsächlich in Anspruch genommen haben, kann diese Kündigung als Motivkündigung bei Gericht angefochten werden.

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Hat die Altersteilzeit Auswirkungen auf die Abfertigung?

Nein. Die Abfertigung wird auf Grundlage der Arbeitszeit vor der vereinbarten Reduzierung errechnet. An Ihrem Abfertigungsanspruch ändert die Altersteilzeit daher nichts.

Rechtsanspruch auf Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Altersteilzeit besteht nicht – sie kann vom Arbeitgeber also auch abgelehnt werden. Dagegen hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Altersteilzeitgeld gegenüber dem AMS.

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