Grundsätzlich ist bei Abtretung des Mietrechts von einem lebenden Mieter an eine andere Person die Zustimmung des Vermieters notwendig. Es gibt hiervon jedoch Ausnahmen. Wenn Sie Hauptmieter einer Wohnung sind, können Sie im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den Mietvertrag an nahe Angehörige abtreten, ohne dass der Vermieter einen Einspruch dagegen erheben könnte.
Folgende Personen kommen als nahe Angehörige in Frage:
Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Urenkel, Eltern usw.)
Ehepartner
Adoptivkinder
Geschwister
Keine Eintrittsberechtigung besteht für Lebensgefährten, Nichte, Neffen, Tanten, Onkel, Pflegekinder.
Es muss sich um eine Wohnung handeln und keinen Geschäftsraum.
Der bisherige Hauptmieter muss die Wohnung verlassen.
Die Eintrittsberechtigte Person muss einen Mindestzeitraum mit dem Hauptmieter im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Der Mindestzeitraum beträgt bei Ehegatten, Verwandten in gerader Linie und Adoptivkindern 2 Jahre, bei Geschwistern 5 Jahre.
Kein Mindestzeitraum ist erforderlich, wenn die eintrittsberechtigte Person die Wohnung mit dem bisherigen Hauptmieter gemeinsam bezogen hat, seit der Eheschließung in der Wohnung gewohnt hat oder die Kinder seit ihrer Geburt in der Wohnung leben.
Der bisherige und der neue Mieter sind verpflichtet, die Abtretung des Mietrechts an den Vermieter unverzüglich zu melden.
Treten Ehepartner, Lebensgefährten oder minderjährige Kinder allein oder gemeinsam mit anderen Personen in den Mietvertrag ein, darf der Vermieter den Mietzins nicht erhöhen. Bei allen anderen Personen ist eine Mietzinserhöhung möglich, allerdings nur bis zu dem für die Wohnung im Zeitpunkt des Eintritts zulässigen Betrag, höchstens aber EUR 3,43 pro Quadratmeter der Nutzfläche und Monat.
Sie haben eine rechtliche Frage zum Mietrecht? Bei meinanwalt.at finden Sie eine große Auswahl an Rechtsanwälten, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben. Informieren Sie sich über Bewertungen und Erfahrungsberichte von Klienten.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.
Share on Social Media