Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Schädigt der Arbeitnehmer einen Kunden oder seinen Arbeitgeber, kommen die besonderen Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes zur Anwendung. Gegenüber dem Kunden haftet der Arbeitgeber immer voll, kann sich das Geld unter Umständen aber vom Arbeitnehmer zurückholen. Wie viel der Arbeitnehmer für Fehler wirklich zahlen muss, hängt insbesondere davon ab, ob zB eine entschuldbare Fehlleistung vorliegt oder grobe Fahrlässigkeit.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie freuen sich schon seit Monaten auf den wohlverdienten Urlaub am Meer. Kaum sind Sie im Ferienort angekommen, werden Sie krank und sind für mehrere Tage ans Bett gefesselt. Wenn Sie länger als 3 Tage krank sind, wird der Urlaub unterbrochen und Ihre Urlaubstage werden nicht verbraucht.
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