Es tritt ein Schadensfall ein, jedoch weist die Rechtsschutzversicherung die Abdeckung dessen ab. Die Details der Rechtsschutzdeckung müssen überprüft werden, am besten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Denn in manchen Fällen, kann doch noch von der Rechtsschutzdeckung Gebrauch gemacht werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Was muss dem Arbeitnehmer im Fall einer Lohnexekution als Existenzminimum zum Leben verbleiben? Wird die Unterhaltspflicht für Kinder und ehemalige Ehepartner berücksichtigt? Was ist mit der Familienbeihilfe und dem Kinderbetreuungsgeld?
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