Rechtsanwalts-Übersicht für Erbrecht in Neunkirchen

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Erbrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Neunkirchen? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Neunkirchen mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Neunkirchen mit einer anderen Spezialisierung als Erbrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

3 Anwälte - Erbrecht in Neunkirchen
01
Dr. Kurt LECHNER Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verwaltungs­recht | Verkehrs­recht | Arbeits­recht | Erb­recht | Familien­recht | Gesellschafts­recht | Scheidungs­recht | Straf­recht | Unternehmens­recht | Versicherungs­recht
2620 Neunkirchen Fabriksgasse 10-12/ Schulgasse 1 marker
0 Bewertungen
02
Dr. Elisabeth ZIMMERT Familien­recht | Erb­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Verkehrs­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Scheidungs­recht
2620 Neunkirchen Triester Straße 11 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Julia FUX Erb­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Miet­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht
2620 Neunkirchen Triester Straße 11 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Erbrecht"

Expertentipp

Erbschaft in ihrer Wahlheimat Italien verstorbener Österreicher – wie ist bei der Erbschaftsannahme vorzugehen? Welches Land ist zur Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung zuständig?

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Expertentipp

Die Verwendung des kroatischen Nachlasszeugnisses in Österreich

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Expertentipp

„Sterben und Erben bringen viel Kummer“. Ganz im Sinne dieses deutschen Sprichwortes steht auch die letzte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes OGH 2Ob86/21t 26.05.2021 zum Thema fremdhändiges Testament. Der Tod eines geliebten Menschen an sich ist schon mit genügend Kummer verbunden, da sollte zumindest der Nachlass des Verstorbenen nicht noch zusätzlich für Probleme sorgen. Der „letzte Wille“ einer verstorbenen Person trägt jedoch bekanntlich ein großes Streitpotential in sich, kann er sich schließlich nicht mehr dazu äußern. Wichtig ist daher, dass schon zu Lebzeiten alle Formerfordernisse und sonstigen Voraussetzungen für ein gültiges Testament eingehalten werden, damit die Abwicklung der Verlassenschaft so reibungslos wie möglich von statten gehen kann.

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