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Dr. Gernot LEHNER Zivil­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Vertrags­recht | Arzthaftungs­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Straf­recht | Versicherungs­recht | Miet­recht | Medizin­recht
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Rechtsnews & Expertentipps

Expertentipp

Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.

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Rechtsnews

Wenn eine minderjährige Person heiraten möchte, muss sie vorher die Zustimmung der Eltern einholen. Verweigern die Eltern die Zustimmung, kann dennoch geheiratet werden, wenn die Verweigerungsgründe nicht gerechtfertigt sind.

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Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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