Ab Ende Mai 2016 gelten strengere Regeln für die Nutzung des Handys während des Autofahrens. Ausdrücklich verboten ist nun nicht mehr nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, sondern auch das SMS & Emails schreiben sowie Internetsurfen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber die Kosten für Bildungsmaßnahmen vom Arbeitnehmer zurückverlangen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.
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