Nicht immer bedeutet eine Erbschaft, dass der Erbe auch wirklich reicher wird. Stirbt eine Person und hat zum Todeszeitpunkt Verbindlichkeiten angehäuft – bspw. noch nicht abbezahlte Autos, Hypotheken oder überzogene Konten – stellt sich die Frage nach der Haftung der Erben. Die Antwort ist einfach: Erben sind nicht verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Erblassers zu übernehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Schulden zu entkommen.
HIER ZUM ARTIKEL ›In Österreich ist der Trend zu Schönheits-OPs ungebrochen. Aber nicht in allen Fällen werden die vorgeschriebenen Aufklärungs- und Informationspflichten durch den Arzt eingehalten. Wann eine Beratung mangelhaft ist und welche Rechte Patienten haben, erfahren Sie in diesem Artikel.