Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Nebersdorf

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Nebersdorf? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Nebersdorf mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Nebersdorf mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

1 Anwalt - Strafrecht in Nebersdorf
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Dr. Johann KUZMICH Liegenschafts- und Immobilien­recht | Familien­recht | Erb­recht | Verkehrs­recht | Straf­recht | Scheidungs­recht
7304 Nebersdorf Lange Gasse 14 marker
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Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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Expertentipp

Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.

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Expertentipp

Sobald es zu Unfällen kommt, Personen zusammenbrechen, Gebäude in Flammen stehen oder sich andere schreckliche Ereignisse ergeben, finden sich Schaulustige, die am Geschehen so interessiert sind, dass sie Hilfeleistungen behindern. Oft entscheiden Sekunden über das Leben von Menschen. Wenn die Hilfeleistung unterbrochen oder gestört wird, kann dies zum Tod der verunfallten Person führen. Unfälle sind oft zwar nicht vermeidbar, aber Behinderungen der Rettungsarbeiten durch Schaulustige können und müssen vor allem verhindert werden. Um verunfallten Personen eine Hilfeleistung ohne Störfaktoren bieten zu können, wurde in der SPG-Novelle 2018 beschlossen, dass sich Schaulustige mit ihrem Verhalten strafbar machen können.

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