Im glühend heißen Sommer steigt neben der Temperatur auch vermehrt das Risiko eines Arbeitsunfalles. Daher sind die Unternehmen verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ziel ist es, eine mögliche Gefahr durch die hohen Temperaturen oder die intensive Sonneneinstrahlung weitmöglichst zu minimieren.
HIER ZUM ARTIKEL ›Verbraucher können bei sogenannten Haustürgeschäften – also Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurden – innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht immer. Verlangt der Konsument, dass der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittfrist tätig werden soll und hat der Unternehmer seine Leistung erbracht, kann er nicht mehr zurücktreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Vor dem Kauf einer Immobilie, ob Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus, sollten Sie unbedingt einen Blick ins Grundbuch werfen, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben: Ist der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer? Welche Rechte von Dritten existieren – Hypotheken, Servitute oder Verkaufsrechte?
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