Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Mureck

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Mureck? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Mureck mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Mureck mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

1 Anwalt - Strafrecht in Mureck
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Mag. Dr. Johannes REISINGER Arbeits­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | Vertrags­recht
8480 Mureck Grazer Straße 1/I/8 marker
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Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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Rechtsnews

Eine allzu bekannte Situation: Ein Vertreter der GIS klingelt an der Tür, verlangt Auskunft über die Verwendung von Fernsehern und Radios oder will die Wohnung betreten. Doch was darf die GIS eigentlich und wie hoch sind die drohenden Strafen? In vielen Fällen stellt sich auch die Frage, ob die Geräteinhaber von der Gebühr befreit sind. Die reine Nutzung von PCs oder Laptops mit Internetanschluss wurde durch eine gerichtliche Entscheidung von der Gebührenpflicht jedenfalls ausgenommen.

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Rechtsnews

Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau üben Gewalt gegen Sie aus und Sie fragen sich, wie Sie reagieren sollen? – ein erster Schritt kann die Wegweisung und das Betretungsverbot sein.

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