Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das Kind liegt krank im Bett und Sie müssen zur Arbeit? – Arbeitnehmer haben in diesem Fall einen Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung. Die Pflegefreistellung ist jedoch zeitlich begrenzt und darf nicht bei jeder Krankheit in Anspruch genommen werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie haben Ihrer Tochter oder Ihrem Ehemann ein wertvolles Geschenk gemacht. Leider verhält sich die beschenkte Person nicht so, wie Sie es sich erwartet hätten und Sie würden die Schenkung gerne rückgängig machen. – Wann Sie Ihr Geschenk zurückverlangen können, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
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