Rechtsanwalts-Übersicht für Scheidungsrecht in Mistelbach

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Scheidungsrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Mistelbach? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Mistelbach mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Mistelbach mit einer anderen Spezialisierung als Scheidungsrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

4 Anwälte - Scheidungsrecht in Mistelbach
01
Mag. Kurt SCHICK Familien­recht | Insolvenz­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht | Wirtschafts­recht | Scheidungs­recht
2130 Mistelbach Hauptplatz 18/1/2/3 marker
1 Bewertung
02
Mag. Dieter BERTHOLD Sozial­recht | Familien­recht | Verkehrs­recht | Arbeits­recht | Scheidungs­recht
2130 Mistelbach Hauptplatz 1 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Helmut MARSCHITZ Familien­recht | Erb­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Straf­recht | Zivil­recht | Scheidungs­recht
2130 Mistelbach Oserstraße 19 marker
0 Bewertungen
04
Mag. Otto STADLER Scheidungs­recht | Verkehrs­recht | Familien­recht | Straf­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht
2130 Mistelbach Hauptplatz 32 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Scheidungsrecht"

Expertentipp

Im konkreten Fall wird analysiert, warum es in der EU nicht erlaubt ist, dass in Bezug auf die Scheidung, zwei verschiedene Gerichte über das gleiche Ehevermögen (das auch die Immobilien beinhaltet) Entscheidungen treffen.

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Expertentipp

Wie wird das Vermögen der Ehegatten bei der Scheidung aufgeteilt? Was passiert mit gemeinsamen Schulden? Wer erhält das Sorgerecht? – meinanwalt.at hat dazu die renommierte Scheidungsanwältin Dr. Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner befragt.

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Rechtsnews

Ehewohnung, Wertpapiere und Schmuck – bei Scheidungen muss insbesondere darüber entschieden werden, wie das vorhandene Vermögen der Ehepartner aufgeteilt wird. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Entscheidung, sind die gesetzlichen Aufteilungsgrundsätze anzuwenden.

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