Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, erhofft sich Besserung oder Heilung. Verschlimmert die Behandlung das Leiden, oder verursacht sie weitere Schäden, dann könnte dem ein Fehler des Arztes zugrunde liegen, der Schadenersatzansprüche auslöst. Das ist für den medizinischen Laien mitunter nicht leicht erkennbar und der Nachweis oft schwierig. Steht ein Behandlungsfehler fest, stellt sich die Frage, wer für den Schaden einzustehen hat.
HIER ZUM ARTIKEL ›Hinterlässt der Verstorbene kein Testament, stellt sich für Verwandten die Frage, wer etwas erbt und wie viel. Bestimmt der Erblasser keinen Erben, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge – das Gesetz legt in diesem Fall genau fest, welcher Angehöriger welchen Anteil des Vermögens erhält.
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