Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Was muss dem Arbeitnehmer im Fall einer Lohnexekution als Existenzminimum zum Leben verbleiben? Wird die Unterhaltspflicht für Kinder und ehemalige Ehepartner berücksichtigt? Was ist mit der Familienbeihilfe und dem Kinderbetreuungsgeld?
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie sind mit dem Produkt, das Sie online gekauft haben, nicht zufrieden? Nach der EU-Verbraucherschutzrichtlinie können Sie bei Verträgen, die Sie über das Internet abgeschlossen haben, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten. Wann die Frist beginnt, welche Ausnahmen es gibt und welche Kosten der Konsument zu tragen hat, erfahren Sie hier.
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