Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ab dem neuen Jahr sind die Kündigungsfristen für alle Angestellten gleich – für viele geringfügig Beschäftigte verlängert sich daher die Kündigungsfrist auf 6 Wochen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Am 1. Juni 2016 beginnt das Programm der EZB zum Ankauf von Unternehmensanleihen. Dies bietet für Unternehmen die Möglichkeiten, sich günstig am Kapitalmarkt zu finanzieren. Wie die Anleihen ausgestaltet sein müssen, damit sie auch vom Ankaufprogramm umfasst sind, erklärt Kapitalmarktexperte und Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel, LL.M. (Columbia) in seinem Beitrag.
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