Versicherung zahlt nicht nach Sturmschaden? Gericht bestätigte volle Versicherungsleistung
HIER ZUM ARTIKEL ›Wenn Steuergestaltungen, wie zum Beispiel Umgründungen, vorgenommen werden, darf die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden, insoweit es dafür keine triftigen außersteuerlichen Gründe gibt. Dies ergibt sich aus dem Missbrauchstatbestand des § 22 BAO. Nach der VfGH-Rechtsprechung (10.10.2018, G49/2017) kann ein Sachverhalt, der unter § 22 BAO fällt, aber auch gleichzeitig finanzstrafrechtliche Folgen nach § 33 Abs 1 FinStrG haben - nämlich dann, wenn nicht ordnungsgemäß offengelegt wurde. Stellt sich die Frage: Was muss der Behörde alles offengelegt werden?
HIER ZUM ARTIKEL ›Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden, können Sie sich dem Strafprozess gegen die beschuldigte Person als Privatbeteiligte/r anschließen. So kann Ihnen bereits im Strafverfahren ein Schadenersatz zugesprochen und ein teures Zivilverfahren vermieden werden. Auch haben Privatbeteiligte besondere Verfahrensrechte.