Wer soll für einen entscheiden, wenn man nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen und es gibt eine einfache Lösung: Die Vorsorgevollmacht. Mit einer Patientenverfügung kann zudem klar geregelt werden, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall vorgenommen werden sollen und welche nicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›In Deutschland hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil Anfang diesen Jahres die Rechte von Spenderkinder gestärkt. Ein Recht auf Vaterschaftsauskunft besteht danach unabhängig vom Alter des Kindes. Aber wie sieht die Rechtslage in Österreich aus?
HIER ZUM ARTIKEL ›Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, bereits im vorhinein Entscheidungen über die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung zu treffen. Derartige Erklärungen werden für den Fall abgegeben, dass Sie selbst aufgrund des Verlustes jeder Kommunikationsfähigkeit nicht mehr selbst über medizinische Angelegenheiten disponieren können. Doch welche Arten der Patientenverfügung gibt es und was gilt es bei der Errichtung zu beachten?
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