Wer soll für einen entscheiden, wenn man nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen und es gibt eine einfache Lösung: Die Vorsorgevollmacht. Mit einer Patientenverfügung kann zudem klar geregelt werden, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall vorgenommen werden sollen und welche nicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›Die Behandlung von Patienten ist längst nicht mehr die einzige Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten. In den vergangenen 25 Jahren hat sich der Verantwortungsbereich der Mediziner drastisch ausgeweitet. Zu ihren Pflichten zählt heute unter anderem auch die Aufklärung von Patienten über die geplante Behandlung. Erfolgt sie nicht, riskieren Ärzte – auch bei völlig korrekter Behandlung – Rechtstreitigkeiten und Schadenersatzansprüche. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Hintergründe und Anforderungen an die Patientenaufklärung.
HIER ZUM ARTIKEL ›In Österreich ist der Trend zu Schönheits-OPs ungebrochen. Aber nicht in allen Fällen werden die vorgeschriebenen Aufklärungs- und Informationspflichten durch den Arzt eingehalten. Wann eine Beratung mangelhaft ist und welche Rechte Patienten haben, erfahren Sie in diesem Artikel.