Wer soll für einen entscheiden, wenn man nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen und es gibt eine einfache Lösung: Die Vorsorgevollmacht. Mit einer Patientenverfügung kann zudem klar geregelt werden, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall vorgenommen werden sollen und welche nicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›In Österreich ist der Trend zu Schönheits-OPs ungebrochen. Aber nicht in allen Fällen werden die vorgeschriebenen Aufklärungs- und Informationspflichten durch den Arzt eingehalten. Wann eine Beratung mangelhaft ist und welche Rechte Patienten haben, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das 1992 in Österreich in Kraft getretene Fortpflanzungsmedizingesetz sieht vor, dass nur an verheirateten, in eingetragenen Partnerschaften oder in einer Lebensgemeinschaft lebenden Frauen eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden darf. Als Vater gilt der jeweilige Ehegatte oder Lebensgefährte, auch wenn der Same von einem Dritten stammt.
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