Wer soll für einen entscheiden, wenn man nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen und es gibt eine einfache Lösung: Die Vorsorgevollmacht. Mit einer Patientenverfügung kann zudem klar geregelt werden, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall vorgenommen werden sollen und welche nicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›Vielen Menschen in Österreich ist nicht bewusst, dass Verstorbenen Organe entnommen werden dürfen, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung zu Lebzeiten vorliegen muss. Bei Lebendspenden ist eine umfassende Aufklärung durch den Arzt gesetzlich vorgeschrieben.
HIER ZUM ARTIKEL ›In Österreich ist der Trend zu Schönheits-OPs ungebrochen. Aber nicht in allen Fällen werden die vorgeschriebenen Aufklärungs- und Informationspflichten durch den Arzt eingehalten. Wann eine Beratung mangelhaft ist und welche Rechte Patienten haben, erfahren Sie in diesem Artikel.