Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Es tritt ein Schadensfall ein, jedoch weist die Rechtsschutzversicherung die Abdeckung dessen ab. Die Details der Rechtsschutzdeckung müssen überprüft werden, am besten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Denn in manchen Fällen, kann doch noch von der Rechtsschutzdeckung Gebrauch gemacht werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Stirbt eine Person, geht das Vermögen nicht automatisch auf die Erben über. Vielmehr muss vorher ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt werden. Zuständig für die Abwicklung ist nicht ein Gericht, sondern ein Notar. Welche Aufgaben er dabei konkret hat, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.
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