Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Mit rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen gehen häufig auch über die Verurteilung hinaus nachteilige Folgen Hand in Hand. Der Betroffene rechnet in der Regel jedoch weder im Zeitpunkt der Tatbegehung noch im Zeitpunkt der Verurteilung mit dem Eintritt entsprechender Nebenfolgen. Viele dieser nachteiligen Nebenfolgen entfalten dabei ex lege mit Rechtskraft der gerichtlichen Verurteilung ihre Wirkung. Sie treffen den Verurteilten oftmals härter als die verhängte Strafe selbst.
HIER ZUM ARTIKEL ›Eine leider nur allzu bekannte Situation: Seit Wochen fiebert man dem wohlverdienten Urlaub in der Ferne entgegen, zählt die Stunden bis zur Abreise und muss dann aber feststellen, dass das Flugzeug Verspätung hat oder die Gegebenheiten vor Ort nicht dem entsprechen, was im Internet oder Katalog versprochen wurde. Ob die Klimaanlage fehlt, sich der Swimmingpool noch im Umbau befindet oder das als “vielseitig” angepriesene Abendessen jeden Tag aus einer Salatvariation besteht – die Urlaubsfreude ist schnell getrübt. In solchen und ähnlich gelagerten Fällen handelt es sich Abweichungen vom Vertrag über die vereinbarte Reise, welche Mängel darstellen und somit mit Gewährleistungsrecht zu bekämpfen sind. Will man nun im Nachhinein rechtliche Ansprüche geltend machen, gilt es, bereits vor Ort einige Punkte zu beachten.
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