Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Mattighofen

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Mattighofen? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Mattighofen mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Mattighofen mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

4 Anwälte - Strafrecht in Mattighofen
01
Dr. Johann POSTLMAYR Fremden- und Asyl­recht | Straf­recht | Gewerbe­recht | Bau­recht
5230 Mattighofen Stadtplatz 6 marker
0 Bewertungen
02
Dr. Johannes WIENER Liegenschafts- und Immobilien­recht | Verkehrs­recht | Miet­recht | Straf­recht | Bau­recht
5230 Mattighofen Stadtplatz 28 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Manuela REICHL Familien­recht | Vertrags­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Straf­recht | Zivil­recht | Scheidungs­recht
5230 Mattighofen Stadtplatz 20 marker
0 Bewertungen
04
Mag. Stefan SPITZENEDER Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Konsumentenschutz | Internationales Recht | Zivil­recht | Straf­recht
5230 Mattighofen Stadtplatz 6 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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Rechtsnews

Insbesondere durch die rasante Entwicklung neuartiger Technologien hat Stalking eine neue Dimension erreicht. Das Stalking mittels digitaler Kommunikationskanäle wird vermehrt als Mittel zur Belästigung und Bedrohung genutzt. Etwa 2,7 % der österreichischen Bevölkerung im Alter von 18 – 66 Jahren gab an, über das Internet gestalkt worden zu sein. Männer als auch Frauen sind gleichermaßen betroffen. Dies ist ein Unterschied zu der klassischen Stalking-Methode, in der meistens Frauen zu den Opfern zählen.

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Rechtsnews

In Österreich ist die Anwendung von körperlicher und seelischer Gewalt in der Erziehung verboten – auch die berühmte „g'sunde Watschn“ ist nicht zulässig. Wer Kinder misshandelt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch eine Wegweisung und ein Kontaktverbot sind möglich.

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