Rechtsanwalts-Übersicht für Scheidungsrecht in Mattighofen

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Scheidungsrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Mattighofen? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Mattighofen mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Mattighofen mit einer anderen Spezialisierung als Scheidungsrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

4 Anwälte - Scheidungsrecht in Mattighofen
01
Dr. Anton ULLMANN Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Insolvenz­recht | Familien­recht | Scheidungs­recht
5230 Mattighofen Stadtplatz 20 marker
0 Bewertungen
02
Dr. Sylvia BLEIERER Scheidungs­recht | Familien­recht | Erb­recht | Insolvenz­recht | Mediation
5230 Mattighofen Stadtplatz 28 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Manuela REICHL Familien­recht | Vertrags­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Straf­recht | Zivil­recht | Scheidungs­recht
5230 Mattighofen Stadtplatz 20 marker
0 Bewertungen
04
Mag. Michaela SPEER VEJNIK Familien­recht | Insolvenz­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Fremden- und Asyl­recht | Scheidungs­recht
5230 Mattighofen Stadtplatz 6 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Scheidungsrecht"

Expertentipp

Im konkreten Fall wird analysiert, warum es in der EU nicht erlaubt ist, dass in Bezug auf die Scheidung, zwei verschiedene Gerichte über das gleiche Ehevermögen (das auch die Immobilien beinhaltet) Entscheidungen treffen.

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Rechtsnews

Möchte sich ein Ehepaar in Österreich scheiden lassen, kommen gewissen Kosten auf sie zu. Grundsätzlich entstehen Gerichts- und Anwaltskosten. Wie hoch diese sein werden, hängt von der Art der Scheidung und weiteren Faktoren ab, über die Sie dieser Beitrag informiert.

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Rechtsnews

Ehewohnung, Wertpapiere und Schmuck – bei Scheidungen muss insbesondere darüber entschieden werden, wie das vorhandene Vermögen der Ehepartner aufgeteilt wird. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Entscheidung, sind die gesetzlichen Aufteilungsgrundsätze anzuwenden.

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