Rechtsanwalts-Übersicht für Familienrecht in Mattighofen

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Familienrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Mattighofen? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Mattighofen mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Mattighofen mit einer anderen Spezialisierung als Familienrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

4 Anwälte - Familienrecht in Mattighofen
01
Dr. Anton ULLMANN Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Insolvenz­recht | Familien­recht | Scheidungs­recht
5230 Mattighofen Stadtplatz 20 marker
0 Bewertungen
02
Dr. Sylvia BLEIERER Scheidungs­recht | Familien­recht | Erb­recht | Insolvenz­recht | Mediation
5230 Mattighofen Stadtplatz 28 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Manuela REICHL Familien­recht | Vertrags­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Straf­recht | Zivil­recht | Scheidungs­recht
5230 Mattighofen Stadtplatz 20 marker
0 Bewertungen
04
Mag. Michaela SPEER VEJNIK Familien­recht | Insolvenz­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Fremden- und Asyl­recht | Scheidungs­recht
5230 Mattighofen Stadtplatz 6 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Familienrecht"

Expertentipp

Familienunternehmen sind sehr komplex. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass sich in einem Familienunternehmen familiäre und geschäftliche Komponenten stark vermischen. Wenn zu einer Scheidung kommt, dann betrifft das sowohl die Familie als auch das Familienunternehmen.

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Bevor es zu einem – unter Umständen teuren – Gerichtsverfahren kommt, können sich die Parteien freiwillig einem Schlichtungsversuch bzw. Schlichtungsverfahren unterziehen. Mitunter sieht das Gesetz jedoch in manchen Fällen auch einen verpflichtenden Schlichtungsversuch vor. Aber wie läuft ein solches Schlichtungsverfahren ab? Und welche Rolle spielt dabei ein Notar

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Stirbt eine Person, geht das Vermögen nicht automatisch auf die Erben über. Vielmehr muss vorher ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt werden. Zuständig für die Abwicklung ist nicht ein Gericht, sondern ein Notar. Welche Aufgaben er dabei konkret hat, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.

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