Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Grenzüberschreitende Sitzverlegungen von ausländischen Gesellschaften nach Österreich sind seit einer Entscheidung des OGH grundsätzlich zulässig. In der praktischen Umsetzung müssen jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Im Folgenden werden diese Voraussetzungen sowie die Durchführung am Beispiel der grenzüberschreitenden Sitzverlegung einer GmbH von Deutschland nach Österreich unter praktischen Gesichtspunkten erläutert.
HIER ZUM ARTIKEL ›Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Wanderer, der aufgrund eines Fehlschlages eines Golfspielers verletzt wurde, vom Golfplatz-Bertreiber und vom Spieler Schadenersatz verlangen kann.
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