Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie sind mit dem Produkt, das Sie online gekauft haben, nicht zufrieden? Nach der EU-Verbraucherschutzrichtlinie können Sie bei Verträgen, die Sie über das Internet abgeschlossen haben, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten. Wann die Frist beginnt, welche Ausnahmen es gibt und welche Kosten der Konsument zu tragen hat, erfahren Sie hier.
HIER ZUM ARTIKEL ›Stirbt eine Person, geht das Vermögen nicht automatisch auf die Erben über. Vielmehr muss vorher ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt werden. Zuständig für die Abwicklung ist nicht ein Gericht, sondern ein Notar. Welche Aufgaben er dabei konkret hat, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.
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