Rechtsanwalts-Übersicht für Erbrecht in Markt Sankt Florian

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Erbrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Markt Sankt Florian? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Markt Sankt Florian mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Markt Sankt Florian mit einer anderen Spezialisierung als Erbrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

2 Anwälte - Erbrecht in Markt Sankt Florian
01
Mag. Gabriele BUCHEGGER
Mag. Gabriele BUCHEGGER Scheidungs­recht | Familien­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Zivil­recht | Erb­recht | Vertrags­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Straf­recht | Arbeits­recht
4490 Markt Sankt Florian Am Seisberg 32c marker
10 Bewertungen
02
Mag. Hubert WEIDINGER Agrar­recht | Erb­recht | Miet­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht
4490 Markt Sankt Florian Leopold-Kotzmann-Straße 10 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Erbrecht"

Expertentipp

„Sterben und Erben bringen viel Kummer“. Ganz im Sinne dieses deutschen Sprichwortes steht auch die letzte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes OGH 2Ob86/21t 26.05.2021 zum Thema fremdhändiges Testament. Der Tod eines geliebten Menschen an sich ist schon mit genügend Kummer verbunden, da sollte zumindest der Nachlass des Verstorbenen nicht noch zusätzlich für Probleme sorgen. Der „letzte Wille“ einer verstorbenen Person trägt jedoch bekanntlich ein großes Streitpotential in sich, kann er sich schließlich nicht mehr dazu äußern. Wichtig ist daher, dass schon zu Lebzeiten alle Formerfordernisse und sonstigen Voraussetzungen für ein gültiges Testament eingehalten werden, damit die Abwicklung der Verlassenschaft so reibungslos wie möglich von statten gehen kann.

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Rechtsnews

Kinder und Ehepartner von Verstorbenen haben Anspruch auf einen Teil des Erbes. Sie können jedoch unter bestimmten Umständen vom Verstorbenen enterbt werden – wenn sie z.B schwere Straftaten begangen haben, ein unsittliches Leben führen oder das Testament verfälscht haben.

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Rechtsnews

Nicht selten erhalten pflichtteilsberechtigte Kinder oder Ehepartner bereits zu Lebzeiten vom Erblasser Vermögenswerte in Form einer Schenkung. Andere Pflichtteilsberechtigte Personen können verlangen, dass diese Vermögenswerte der Erbschaft hinzugerechnet werden und sich so der Pflichtteilsanspruch für sie erhöht.

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