Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Internetzugang gilt grundsätzlich als „Betriebsmittel“ am Arbeitsplatz. Die Benützung ist in Weisungen, Verträgen oder Betriebsvereinbarungen zu klären. Eine gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht gibt es (noch) nicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›„Ärztliche Bestätigung erst am 3. Tag“, „keine Kündigung im Krankenstand“ und weitere Irrtümer, die immer wieder zu hören sind. Hier lassen sich die 5 häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht nachlesen und was nun wirklich stimmt.
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