Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Eigentlich sind Allgemeine Geschäftsbedingungen aus rechtlicher Hinsicht keine Besonderheit. Diese sind genauso wie jede andere schriftliche Vereinbarung Bestandteil eines abgeschlossenen Vertrages. Aufgrund der Tatsache, dass AGB in der Praxis überwiegend ungelesen oder bestenfalls überflogen werden, hat der Gesetzgeber darin ein nicht unbeachtliches Gefahrenpotential erkannt und einige zusätzliche Regeln für derartige Vertragsbestimmungen geschaffen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Bei einem Verkehrsunfall können vielfältige Schäden entstehen, die von dem Unfallverursacher / seiner Versicherung zu tragen sind. Um entsprechende Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, sollten Sie bereits unmittelbar nach dem Unfall mit dem Sammeln von Beweisen beginnen. Neben Ersatzansprüchen in Bezug auf körperliche Schäden sowie Schmerzensgeld können natürlich auch Sachschäden wie Reparaturkosten oder Wertminderung geltend gemachte werden.
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