Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Erwerben Sie ein fehlerhaftes Produkt und erleiden Sie dadurch einen Schaden, können Sie vom Hersteller des Produktes Schadenersatz verlangen. Für die Geltendmachung ist kein Verschulden des Unternehmers notwendig – allerdings ist bei Sachschäden ein Selbstbehalt von EUR 500 zu tragen.
HIER ZUM ARTIKEL ›OGH-Urteil – Gewerberechtliche Geschäftsführer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Grenzen der Gewerbeberechtigung nicht überschritten werden. Geschieht dies nicht, ist der Geschäftsführer im Schadensfall ersatzpflichtig.
HIER ZUM ARTIKEL ›