Versicherung verweigert Zahlung wegen Vorschäden? Volle Leistung vor Gericht durchgesetzt
HIER ZUM ARTIKEL ›Ab 1.1.2016 wird die Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn bei privaten Grundstücksveräußerungen von 25% auf 30% angehoben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Immobilie im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet. Alternativ kann auch der allgemeine Einkommenssteuertarif (25% - 55%) gewählt werden. Für Körperschaften gilt diese Neuerung nicht. Hier kommt es auch weiterhin zu einer Steuerbelastung mit 25% KÖSt bzw. Zwischensteuer.
Von Mag. Wolfgang Schmid, Steuerberater und Partner bei ARTUS
HIER ZUM ARTIKEL ›
Schadenersatz und Schmerzengeld, Schutz bei der Zeugenaussage & besondere Verfahrensrechte. Welche Rechte Verbrechensopfer haben und warum eine Prozessbegleitung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll ist, erklärt Opferschutz-Expertin und Rechtsanwältin Mag. Gerlinde Füssel im Interview
HIER ZUM ARTIKEL ›