Brandschaden und die Versicherung zahlt nicht? Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht verständlich erklärt
HIER ZUM ARTIKEL ›Nicht immer bedeutet eine Erbschaft, dass der Erbe auch wirklich reicher wird. Stirbt eine Person und hat zum Todeszeitpunkt Verbindlichkeiten angehäuft – bspw. noch nicht abbezahlte Autos, Hypotheken oder überzogene Konten – stellt sich die Frage nach der Haftung der Erben. Die Antwort ist einfach: Erben sind nicht verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Erblassers zu übernehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Schulden zu entkommen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit mehreren Jahren besteht nunmehr für Ärzte die Möglichkeit, sich im Rahmen von Gruppenpraxen – etwa in Form einer Ärzte-GmbH – zusammenzuschließen. Bei der Gründung einer Gruppenpraxis sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten, die bei einer einfachen Ordination nicht bestehen.
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