337 Anwälte - in Linz
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Dr. Andreas AUER Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Wirtschafts­recht | Vergabe­recht | Europa­recht
4020 Linz Spittelwiese 4 marker
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4020 Linz Schmidtorstraße 8 marker
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Dr. Christian SPARLINEK Familien­recht | Arbeits­recht | Gesellschafts­recht | Insolvenz­recht | Finanzstraf­recht | Scheidungs­recht
4020 Linz Stelzhamerstraße 12 marker
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4020 Linz Lüfteneggerstraße 12 marker
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Dr. Gerald ZAUNER Erb­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Wohnungseigentums­recht
4020 Linz Graben 21 marker
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Dr. Herbert VEIT Miet­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Wirtschafts­recht | Erb­recht
4020 Linz Coulinstraße 20 marker
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Mag. Albrecht ZAUNER Steuer­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Vereins­recht | Verwaltungs­recht | Finanzstraf­recht
4020 Linz Graben 21 marker
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Mag. Alexandra SCHACHERMAYER Straf­recht | Familien­recht | Verwaltungsstraf­recht | Scheidungs­recht | Miet­recht | Insolvenz­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Arbeits­recht
4020 Linz Landstraße 44 marker
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Mag. Anton KARTE Arzthaftungs­recht | Familien­recht | Erb­recht | Scheidungs­recht | Bau­recht
4020 Linz Hauptstraße 33 marker
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Mag. Dr. Arnold MAYRHOFER Steuer­recht | Erb­recht | Gesellschafts­recht | Insolvenz­recht | Finanzstraf­recht
4020 Linz Bürgerstraße 1 marker
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Rechtsnews & Expertentipps

Expertentipp

Brandschaden und die Versicherung zahlt nicht? Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht verständlich erklärt

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Rechtsnews

Nicht immer bedeutet eine Erbschaft, dass der Erbe auch wirklich reicher wird. Stirbt eine Person und hat zum Todeszeitpunkt Verbindlichkeiten angehäuft – bspw. noch nicht abbezahlte Autos, Hypotheken oder überzogene Konten – stellt sich die Frage nach der Haftung der Erben. Die Antwort ist einfach: Erben sind nicht verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Erblassers zu übernehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Schulden zu entkommen.

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Expertentipp

Seit mehreren Jahren besteht nunmehr für Ärzte die Möglichkeit, sich im Rahmen von Gruppenpraxen – etwa in Form einer Ärzte-GmbH – zusammenzuschließen. Bei der Gründung einer Gruppenpraxis sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten, die bei einer einfachen Ordination nicht bestehen.

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