Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Internetrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Linz? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Linz mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.
Falls Sie einen Rechtsanwalt in Linz mit einer anderen Spezialisierung als Internetrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:
Mit der Einführung der Bürgerkarte 2003 in Österreich kam es zu einer bedeutenden Erneuerung, welche die Bevölkerung jedoch anfangs nicht überzeugen konnte. Erst die Einführung der Handy Signatur 2004 erzielte Erfolg. Dennoch brauchte sie einige Zeit, bis sie gut aufgenommen wurde. In dieser Zeit verursachte die Handy-Signatur immer wieder scharfe Diskussionen. Wie in so vielen Bereichen, gibt es nämlich auch bei der digitalen Signatur nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken und Nachteile. Sowohl die Bürgerkarte, als auch die Handy-Signatur zählen zu der qualifizierten elektronischen Signatur, welche im Sinne der EU-Verordnung eIDAS mit qualifiziertem Zertifikat hergestellt wird. Qualifizierte elektronische Signaturen sind grundsätzlich mit der handschriftlichen Unterschrift gleichzustellen, wobei einige Ausnahmen im Gesetz verankert sind.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wann und wie müssen Influencer Beiträge kennzeichnen, die bezahlt oder sonst wie gesponsert wurden? Aktuell existiert Entscheidung eines Höchstgerichtes in Deutschland und Österreich. Dem deutschen Höchstgericht in Zivilrechtssachen, dem BGH, liegen mehrere Fälle vor, von denen drei am 29.07.2021 verhandelt werden. Es wird eine Entscheidung erwartet, die Klarheit bringen soll, ob und wie Influencer (Instagram, TikTok, YouTube, etc.) zur Kennzeichnung bestimmter Beiträge als Werbung verpflichtet sind.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie sind mit dem Produkt, das Sie online gekauft haben, nicht zufrieden? Nach der EU-Verbraucherschutzrichtlinie können Sie bei Verträgen, die Sie über das Internet abgeschlossen haben, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten. Wann die Frist beginnt, welche Ausnahmen es gibt und welche Kosten der Konsument zu tragen hat, erfahren Sie hier.
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