Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstzettel übergeben. Dieser dient der Beweissicherung und muss die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag enthalten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Vor dem Kauf einer Immobilie, ob Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus, sollten Sie unbedingt einen Blick ins Grundbuch werfen, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben: Ist der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer? Welche Rechte von Dritten existieren – Hypotheken, Servitute oder Verkaufsrechte?
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