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Mag. Herbert WEICHSELBRAUN Marken­recht | Gewerbe­recht | Urheber­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Patent­recht
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Rechtsnews & Expertentipps

Expertentipp

Inländische Gerichtsbarkeit im Strafrecht: Wann sind österreichische Gerichte zuständig?

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Rechtsnews

Die Videoüberwachung des Nachbargrundstücks ist auch dann unzulässig, wenn diese Bereiche verpixelt sind.

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Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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