Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ärzte müssen im Rahmen einer Behandlung Patienten nur dann über verschiedene Behandlungsmethoden informieren und aufklären, wenn tatsächlich verschiedene gleichwertige Methoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen zur Verfügung stehen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Umgangssprachlich hat sich bereits der Begriff der Fußfessel etabliert, wobei man richtigerweise von „elektronisch überwachtem Hausarrest“ sprechen müsste. Die teils verbreitete Vorstellung, dass die Möglichkeit der elektronischen Fußfessel große Mengen Krimineller in die Gesellschaft zurückführt, ist jedenfalls verfehlt. Um in den „Genuss“ zu kommen, Freiheitsstrafen zu Hause absitzen zu dürfen, müssen viele, meist für Häftlinge nur schwer erfüllbare Voraussetzungen erfüllt sein.
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