26 Anwälte - in Leoben
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MMag. Barbara EINÖDHOFER
MMag. Barbara EINÖDHOFER Liegenschafts- und Immobilien­recht | Wirtschaftsstraf­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Gesellschafts­recht | Vertrags­recht | Insolvenz­recht | Zivil­recht
8700 Leoben Homanngasse 3 marker
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Mag. Martin Streitmayer Familien­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Scheidungs­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht | Vertrags­recht
8700 Leoben Franz-Josef-Straße 4 marker
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Dr. Birgit FETZ Familien­recht | Erb­recht | Verfassungs­recht und Grund­rechte | Verkehrs­recht | Verwaltungs­recht | Scheidungs­recht
8700 Leoben Hauptplatz 11 marker
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Dr. Christian PUCHNER Scheidungs­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Familien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht
8700 Leoben Franz-Josef-Straße 4 marker
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Dr. Gerd GREBENJAK Wirtschafts­recht | Vergabe­recht | Gesellschafts­recht | Vertrags­recht | Unternehmens­recht
8700 Leoben Hauptplatz 12/II marker
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Dr. Gerhard HIEBLER Arbeits­recht | Vertrags­recht | Verkehrs­recht | Familien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Scheidungs­recht
8700 Leoben Hauptplatz 12/II marker
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Dr. Heimo JILEK Familien­recht | Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Scheidungs­recht
8700 Leoben Erzherzog-Johann-Straße 7 marker
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Dr. Helmut FETZ Straf­recht | Wirtschafts­recht | Insolvenz­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Vertrags­recht | Zivil­recht | Bau­recht
8700 Leoben Hauptplatz 11 marker
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Dr. Hubertus PRANCKH Verwaltungs­recht | Vertrags­recht
8700 Leoben Hauptplatz 11 marker
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10
Dr. Klaus HIRTLER Wirtschafts­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Agrar­recht, Forst­recht | Wasser­recht | Bau­recht
8700 Leoben Krottendorfer Gasse 5/I marker
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Rechtsnews & Expertentipps zum Thema ""

Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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Oft locken Webseiten mit sehr günstigen Angeboten für teure Elektronik- oder Bekleidungs-Artikel, die zu einem Bruchteil der normalen Preise angeboten werden. Wie kann ich erkennen, ob diese Webseiten vertrauenswürdig sind? – Wie viele Informationen der Webshop-Betreiber über sich preisgibt, sagt viel über seine Seriosität aus.

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Was passiert, wenn der Arbeitgeber pleite ist und die Löhne und Gehälter nicht mehr zahlen kann? In diesem Fall übernimmt der Insolvenz-Entgelt-Fonds die Zahlung. Jedoch nicht automatisch – vielmehr muss ein Antrag gestellt werden.

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