Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Schädigt der Arbeitnehmer einen Kunden oder seinen Arbeitgeber, kommen die besonderen Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes zur Anwendung. Gegenüber dem Kunden haftet der Arbeitgeber immer voll, kann sich das Geld unter Umständen aber vom Arbeitnehmer zurückholen. Wie viel der Arbeitnehmer für Fehler wirklich zahlen muss, hängt insbesondere davon ab, ob zB eine entschuldbare Fehlleistung vorliegt oder grobe Fahrlässigkeit.
HIER ZUM ARTIKEL ›Mit 31.12.2020 gelten in der EU einheitliche Regelungen für die zivile Nutzung von Drohnen. Bis 2023 gibt es Übergangsfristen, nach Ablauf dieser sind die Regeln der neuen Verordnung zur Gänze einzuhalten. Künftig müssen sich Drohnenbetreiber online registrieren und für spezielle Bereiche einen Drohnenführerschein vorweisen. Die Registrierung ist unter www.dronespace.at möglich, kostet 31,20€ (Stand 03.2021) und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Mag. Peter Rezar klärt über die Auswirkungen der Drohnenverordnung (EU) 2019/947 auf und gibt Einblick, welches Strafmaß bei Verstößen droht.
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