Seit März 2016 ist in Deutschland die Kreditvergabe durch bestimmte Alternative Investmentfonds (AIFs) zulässig. Neben Banken können nun AIFs als potentielle Fremdkapitalgeber auftreten. Obwohl die neuen Bestimmungen in Deutschland auf den gleichen europäischen Grundlagen wie in Österreich basieren, ist die Rechtslage in Österreich anders: Hierzulande besteht für manche AIFs sogar ein ausdrückliches Verbot der Kreditvergabe. Wohl aber könnten bestimmte ausländische Kreditfonds Kredite auch in Österreich vergeben ohne den inländischen Beschränkungen (Bankenkonzessionen) zu unterliegen.
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