Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Interview mit meinanwalt.at klärt Rechtsanwalt Mag. Michael Wohlgemuth LL.M. (USA), Partner der Rechtsanwaltskanzlei Kugler & Wohlgemuth und Experte für Arbeitsrecht über Fragen rund um das Thema Kündigung auf.
HIER ZUM ARTIKEL ›Verbraucher können bei sogenannten Haustürgeschäften – also Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurden – innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht immer. Verlangt der Konsument, dass der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittfrist tätig werden soll und hat der Unternehmer seine Leistung erbracht, kann er nicht mehr zurücktreten.
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