Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Leibnitz

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Leibnitz? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Leibnitz mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Leibnitz mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

2 Anwälte - Strafrecht in Leibnitz
01
Dr. Fritz STARNBERG Familien­recht | Straf­recht | Verwaltungsstraf­recht | Erb­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Scheidungs­recht
8430 Leibnitz Wagnastraße 1 marker
0 Bewertungen
02
Dr. Gerhard PETROWITSCH Insolvenz­recht | Unternehmens­recht | Straf­recht
8430 Leibnitz Kadagasse 11 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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Expertentipp

Wenn Steuergestaltungen, wie zum Beispiel Umgründungen, vorgenommen werden, darf die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden, insoweit es dafür keine triftigen außersteuerlichen Gründe gibt. Dies ergibt sich aus dem Missbrauchstatbestand des § 22 BAO. Nach der VfGH-Rechtsprechung (10.10.2018, G49/2017) kann ein Sachverhalt, der unter § 22 BAO fällt, aber auch gleichzeitig finanzstrafrechtliche Folgen nach § 33 Abs 1 FinStrG haben - nämlich dann, wenn nicht ordnungsgemäß offengelegt wurde. Stellt sich die Frage: Was muss der Behörde alles offengelegt werden?

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Rechtsnews

Die Vernachlässigung des Unterhalts für ein Kind kann in Österreich einen gerichtlich strafbaren Tatbestand darstellen und mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden. Eine entsprechende Anzeige kann eine wirksame Möglichkeit sein, ausständige Unterhaltsbeträge zu erzwingen.

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