Schädigt der Arbeitnehmer einen Kunden oder seinen Arbeitgeber, kommen die besonderen Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes zur Anwendung. Gegenüber dem Kunden haftet der Arbeitgeber immer voll, kann sich das Geld unter Umständen aber vom Arbeitnehmer zurückholen. Wie viel der Arbeitnehmer für Fehler wirklich zahlen muss, hängt insbesondere davon ab, ob zB eine entschuldbare Fehlleistung vorliegt oder grobe Fahrlässigkeit.
HIER ZUM ARTIKEL ›Die Erbregelungen innerhalb der EU-Staaten weichen zum Teil stark voneinander ab. Wenn Sie Auslandsimmobilien oder anderweitige im Ausland befindliche Wertgegenstände vererben möchten, sind Sie dem Erbrecht des jeweiligen Landes unterworfen. Wir geben folgend einen Überblick über das Thema, was Sie zu beachten haben und welche Kosten bzw. Steuern auf Sie zukommen.
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