Grundsätzlich kann nur eine Person Eigentümer einer Wohnung sein. Von diesem Grundsatz gibt es in Österreich eine wichtige Ausnahme: die Eigentümergemeinschaft. Sie ermöglicht es, zwei natürlichen Personen gemeinsam eine Wohnung zu kaufen. Es gibt aber einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Jahr 2008 wurde in Österreich die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft. Seitdem können Schenkungen steuerfrei vorgenommen werden. Dennoch müssen bestimmte Arten von Schenkungen bzw. ab bestimmten Wertgrenzen dem Finanzamt gemeldet werden – wird keine Meldung gemacht, kann das Finanzamt empfindliche Geldstrafen verhängen.
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