Rechtsanwalts-Übersicht für Familienrecht in Lambach

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Familienrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Lambach? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Lambach mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Lambach mit einer anderen Spezialisierung als Familienrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

3 Anwälte - Familienrecht in Lambach
01
MMag. Astrid ZÖRER
MMag. Astrid ZÖRER Erb­recht | Familien­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Miet­recht | Nachbar­recht | Unternehmens­recht | Vertrags­recht | Wirtschafts­recht | Wohnungseigentums­recht
4650 Lambach Marktplatz 2 marker
1 Bewertung
02
Dr. Reinhard SCHWARZKOGLER Familien­recht | Erb­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Insolvenz­recht | Europa­recht | Scheidungs­recht
4650 Lambach Marktplatz 2 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Jürgen ZAHRADNIK Familien­recht | Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Verkehrs­recht | Scheidungs­recht
4650 Lambach Leitenstraße 1 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Familienrecht"

Expertentipp

Familienunternehmen sind sehr komplex. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass sich in einem Familienunternehmen familiäre und geschäftliche Komponenten stark vermischen. Wenn zu einer Scheidung kommt, dann betrifft das sowohl die Familie als auch das Familienunternehmen.

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Rechtsnews

Das Recht auf Vaterschaftsfeststellung steht nicht jeder Person automatisch zu, die behauptet, Vater eines Kindes zu sein. Das Kindeswohl und die Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater können es beschränken.

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Rechtsnews

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes orientiert sich in erster Linie am Netto-Einkommen der Eltern. Daneben wird von den Gerichten bei der Berechnung des Unterhalts auch der Regelbedarf herangezogen. Er legt den Durchschnittsbedarf eines Kindes fest und sollte vom unterhaltspflichtigen Elternteil jedenfalls bezahlt werden.

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