Rechtsanwalts-Übersicht für Erbrecht in Lambach

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Erbrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Lambach? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Lambach mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Lambach mit einer anderen Spezialisierung als Erbrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

3 Anwälte - Erbrecht in Lambach
01
MMag. Astrid ZÖRER
MMag. Astrid ZÖRER Erb­recht | Familien­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Miet­recht | Nachbar­recht | Unternehmens­recht | Vertrags­recht | Wirtschafts­recht | Wohnungseigentums­recht
4650 Lambach Klosterplatz 2 marker
1 Bewertung
02
Dr. Reinhard SCHWARZKOGLER Familien­recht | Erb­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Insolvenz­recht | Europa­recht | Scheidungs­recht
4650 Lambach Marktplatz 2 marker
1 Bewertung
03
Mag. Benno GRILL Erb­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht
4650 Lambach Salzburgerstraße 3 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Erbrecht"

Rechtsnews

In einem Ehevertrag setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben ein. Dieser Vertrag muss in Österreich notariell beglaubigt werden, damit er Gültigkeit erlangt. Lesen Sie in diesem Artikel mehr darüber, was der Unterschied zum Testament ist und was nach einer Scheidung damit passiert.

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Expertentipp

Erbschaft in ihrer Wahlheimat Italien verstorbener Österreicher – wie ist bei der Erbschaftsannahme vorzugehen? Welches Land ist zur Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung zuständig?

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Expertentipp

„Sterben und Erben bringen viel Kummer“. Ganz im Sinne dieses deutschen Sprichwortes steht auch die letzte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes OGH 2Ob86/21t 26.05.2021 zum Thema fremdhändiges Testament. Der Tod eines geliebten Menschen an sich ist schon mit genügend Kummer verbunden, da sollte zumindest der Nachlass des Verstorbenen nicht noch zusätzlich für Probleme sorgen. Der „letzte Wille“ einer verstorbenen Person trägt jedoch bekanntlich ein großes Streitpotential in sich, kann er sich schließlich nicht mehr dazu äußern. Wichtig ist daher, dass schon zu Lebzeiten alle Formerfordernisse und sonstigen Voraussetzungen für ein gültiges Testament eingehalten werden, damit die Abwicklung der Verlassenschaft so reibungslos wie möglich von statten gehen kann.

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