Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›OGH-Urteil zur Unterhaltsverpflichtung: Auch bei Einritt in ein Kloster erlischt nicht die Pflicht zur Zahlung von Alimenten gegenüber Kindern.
HIER ZUM ARTIKEL ›Laut einem OGH-Urteil müssen Anlageberater ihre Kunden auf Innenprovisionen aufmerksam machen, wenn der Anleger nicht mit solchen Zahlungen rechnen musste. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Anleger selbst bereits eine Provision für die Vermittlung gezahlt hat.
HIER ZUM ARTIKEL ›