Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Der Unterhaltsanspruch eines Kindes orientiert sich in erster Linie am Netto-Einkommen der Eltern. Daneben wird von den Gerichten bei der Berechnung des Unterhalts auch der Regelbedarf herangezogen. Er legt den Durchschnittsbedarf eines Kindes fest und sollte vom unterhaltspflichtigen Elternteil jedenfalls bezahlt werden.
Kryptowährungen sind seit Jahren auf dem Vormarsch. Prominentestes Beispiel ist die Kryptowährung Bitcoin, doch auch diverse andere Kryptowährungen wie etwa Ether, Litecoin oder DASH sind vielen bereits ein Begriff. Während Kryptowährungen zu ihrer Anfangszeit noch kritisch beäugt wurden, sind sie mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angelangt. Der vorliegende Beitrag soll einen ersten Einstieg in das Thema virtuelle Währungen bieten.
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